Seit dem BFH- Urteil vom 15.6.2010 müssen Erstattungszinsen nicht mehr versteuert werden. Erhält man nun vom Finanzamt eine Steuererstattung mitsamt den Erstattungszinsen, braucht man diese folglich nicht mehr zu versteuern. Vor jenem Urteil des Bundesfinanzhofs mussten jene Zinsen, die man für zuviel gezahlte Steuern erhält, ausnahmslos versteuert werden.
Erstattungszinsen kommen durch zuviel gezahlte Steuern zustande. Werden diese dem Steuerpflichtigen vom Fiskus rückerstattet, muss dieser, im Falle einer zeitlichen Verzögerung Erstattungszinsen zahlen. Derzeit liegen jene Zinsen bei 0,5%. In der Regel beginnt die Verzinsung 15 Monate nach dem Ablauf des Kalenderjahres, in welchem die Steuer enstand.