in Student, der im Haushalt seiner Eltern mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, kann für seinen Nebenwohnsitz am Studienort nicht zur Zweitwohnsitzsteuer herangezogen werden, so die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz in Koblenz mit Beschluss vom 29.01.2007 (Aktenzeichen 6 B 11579/06.OVG)